Freiraum für Ihr Kerngeschäft!
Vor allem für kleine Unternehmen kann es sinnvoll sein eine externe Person für diese Aufgabe zu bestellen, um Prozesse zu überwachen und Optimierungspotentiale schneller zu erkennen.
Die Bestellung eines externen Umweltmanagementbeauftragten bedeutet für Sie:
Unter bestimmten Vorraussetzungen können Betriebe zur Stellung eines Abfallbeauftragten gesetzlich verpflichtet sein. Auch wenn keine Verpflichtung vorliegt kann es sinnvoll sein, eine externe Person für diese Aufgabe zu bestellen, um Prozesse zu überwachen und Optimierungspotentiale schneller zu erkennen.
Die Bestellung eines externen Abfallbeauftragten bedeutet für Sie:
In der Rolle als Bevollmächtigter kümmere ich mich um die Beantragung Ihrer Entsorgungsnachweise, sowie um die Erstellung und Signatur Ihrer Begleitscheine.
Unbekannte Inhaltsstoffe oder unklarer Entsorgungsweg ? Ich kümmere mich um die Deklaration Ihrer Abfälle, leite Analysen auf Schadstoffe in die Wege und recherchiere auch für Spezialfälle eine möglichst hochwertige Entsorgung.
Ich freue mich Ihnen weitere individuelle Informationen zukommen zu lassen oder ein Angebot zu erstellen.
– Natürlich völlig kostenlos –
Für einen fachlichen Austausch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: